Gesetze / EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung
EG-FGV§ 9 Erteilung der EG-Kleinserien-Typgenehmigung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EG-FGV%202011/9#abs-1 (1) Für Fahrzeuge wird eine EG-Kleinserien-Typgenehmigung nach Artikel 22 der Richtlinie 2007/46/EG erteilt, wenn die in der Anlage zum Anhang IV Teil I der Richtlinie 2007/46/EG genannten Anforderungen erfüllt und die in Anhang XII Teil A Abschnitt 1 genannten höchstzulässigen Stückzahlen nicht überschritten werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EG-FGV%202011/9#abs-2 (2) Für das Genehmigungsverfahren gelten die §§ 4, 5, 7 und 8 entsprechend.